Arbeitsfähigkeit bis 25
Die neue gesetzliche Regelung zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.
Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Stattdessen klärt das Jugendcoaching gemeinsam mit den jungen Menschen ab, ob zukünftig eine Erwerbs-/Ausbildungsfähigkeit angestrebt wird, oder ob alternativ eine tagesstrukturierende Maßnahme passender erscheint.
Die Aufgabe des Jugendcoachings im Kontext der AF25 ist es, die jungen Menschen und ihr Umfeld hinsichtlich ihrer Potenziale und möglicher Perspektiven zu beraten. Zudem agiert das Jugendcoaching als Wegweiser in der Angebotslandschaft von AMS, SMS und der Länder.
Die BundesKOST ist für die österreichweite Abstimmung, Koordination und Vernetzung relevanter Systempartner_innen, wie dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (kurz: BMAW) sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz: BMSGPK), zuständig. Zudem unterstützt sie das SMS bei der Schaffung eines Überblicks über die österreichweite Situation der Angebote sowie bei der Identifizierung von Angebotslücken in Abstimmung mit dem Prozess „Arbeitsfähigkeit bis 25“.
Regionale Koordinierungsstellen
Hier finden Sie weitere Informationen für ihr Bundesland:
Website und Telefonnummer
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.